Mit den Neufassungen der TRGS 524 und TRGS 521 wurden wesentliche Anforderungen für Arbeiten mit Gefahrstoffen in Bestandsgebäuden aktualisiert. Für Planer, Sachverständige, Bauherren und ausführende Unternehmen ergeben sich daraus neue Pflichten und erweiterte Anforderungen bei der Erkundung, Bewertung und Durchführung von Sanierungs- und Rückbauarbeiten.