Gutachten

Neue TRGS 524 und TRGS 521  - Was sich für die Praxis ändert

Wichtige Neuerungen für den Umgang mit Schadstoffen in Bestandsgebäuden

Mit den Neufassungen der TRGS 524 und TRGS 521 wurden wesentliche Anforderungen für Arbeiten mit Gefahrstoffen in Bestandsgebäuden aktualisiert. Für Planer, Sachverständige, Bauherren und ausführende Unternehmen ergeben sich daraus neue Pflichten und erweiterte Anforderungen bei der Erkundung, Bewertung und Durchführung von Sanierungs- und Rückbauarbeiten.

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TRGS 524 – Mehr Fokus auf Erkundung und Wirksamkeitskontrolle

Die neue Ausgabe der TRGS 524 enthält deutlich umfangreichere Vorgaben. Besonders hervorzuheben sind die neuen Kapitel zur Erkundung von Gefahrstoffen vor Eingriffen in die Bausubstanz sowie zur Wirksamkeitskontrolle und Dauerüberwachung von Schutzmaßnahmen.

Für die Praxis bedeutet dies:

  • Frühzeitige und systematische Schadstofferkundung gewinnt weiter an Bedeutung.
  • Dokumentation und Nachweisführung werden umfangreicher.
  • Schutzmaßnahmen müssen stärker überprüft und bewertet werden.
  • Die Verantwortung von Eigentümern, Planern und ausführenden Unternehmen steigt.

TRGS 521 – Anpassungen beim Umgang mit alter Mineralwolle (KMF)

Nach vielen Jahren wurde auch die TRGS 521 überarbeitet. Das bekannte System der Expositionskategorien bleibt bestehen, jedoch wurden zahlreiche Anforderungen konkretisiert.

Wichtige Änderungen sind unter anderem:

  • Erweiterte Informationspflichten für Veranlasser und Auftraggeber.
  • Aufnahme von Beschäftigten in das Expositionsverzeichnis bereits ab Expositionskategorie 2.
  • Höhere Anforderungen an Staubabsaugung und technische Schutzmaßnahmen.
  • Konkretisierte Regelungen zu Atemschutz, Schutzkleidung und Arbeitsorganisation.
  • Präzisierungen bei der Bewertung nicht gelisteter Tätigkeiten.

Bedeutung für die tägliche Praxis

Für alle Beteiligten im Bereich Schadstoffmanagement zeigt sich erneut: Die fachgerechte Erkundung von Asbest, KMF und weiteren Gefahrstoffen wird zunehmend zum zentralen Bestandteil von Bau-, Sanierungs- und Rückbauprojekten.

 

Als Sachverständigen- und Ingenieurbüro begleitet das Büro Gerdom Auftraggeber bei der Ermittlung, Bewertung und Dokumentation von Schadstoffen und unterstützt bei der Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Fazit

Die neuen Technischen Regeln stärken den Arbeits- und Gesundheitsschutz und unterstreichen die Bedeutung einer qualifizierten Schadstofferkundung als Grundlage für sichere und rechtskonforme Projekte.

Beratung

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