Gutachten

Begutachtung von Mängeln an Fliesenarbeiten

Höhenversätze / Überzähne bei Fliesen

Wenn man beim Kontrollgang über die frisch verlegten Fliesen merkt, dass einige Fliesen schief liegen oder sich klar sichtbare Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Fliesen hervorheben, kann der Streit zwischen Fliesenleger und Kunde oft vorprogrammiert sein.

4 Min.

- Der Fliesenleger sieht keine Schuld und der Kunde ist unzufrieden -

Die typischen Probleme sind zunehmend breiter werdende Fugen, krumme Fugenverläufe oder sichtbar hervorstehende Kanten zwischen angrenzenden Fliesen, die sogenannten „Fliesenüberzähne“.

In einer solchen Situation stellt man sich natürlich die Frage, wie hoch die Toleranzgrenzen bei schief liegenden Fliesen sind? Ab wann besteht ein Anrecht auf Nachbesserung der Fliesenfläche?

Die Verlegung von Fliesen und Platten unterliegt bestimmten Normen und Richtlinien, die die Qualität und Ausführung dieser Arbeiten sicherstellen. Die gängigste Norm ist die DIN 18352:

  • Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Fliesen- und Plattenarbeiten fest.
  • Es gibt spezifische Grenzwerte für Winkelabweichungen und Ebenheitsabweichungen.
  • Diese Toleranzen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Fliesen und Platten korrekt verlegt werden und ein ästhetisch ansprechendes Ergebnis erzielen.
  • Sie betrifft die Baustoffe, die Ausführung, die Haupt- und Nebenleistungen sowie die Abrechnung.
  • Die Norm gilt für das Ansetzen und Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaik sowie Fliesen, Platten und Mosaik aus Glas.

Probleme durch Maß- oder Ebenheitsabweichungen:

  • Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen können verschiedene Probleme auftreten, z. B. ungleichmäßige Fugen, Störungen des Erscheinungsbilds oder Funktionseinschränkungen.
  • Ursachen für Maßtoleranzen können auch außerhalb der Fliesen- und Plattenarbeiten liegen, z. B. bei Einbauteilen von Nachunternehmern oder Bedenken von Nachfolgegewerken.

Wenn Sie die genaue Ursache von Bauschäden an Fliesenarbeiten feststellen möchten, können Sie einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.

Fallbeispiel

In 2023 errichtetes Doppelhaus weist eine Vielzahl von Fliesenversätzen /Überzähnen (nebeneinander verlegte Fliesen sind nicht bündig) im Flurbereich auf. Bei den Bodenfliesen handelt es sich um das Material Agglo Micro Carrara 30/60/1,2 cm im Dünnbett verlegt.

Problem:

Fliesenversätze/Überzähne, beim Barfußgehen und beim Gehen mit Strümpfen teils sehr scharfkantige Fliesenkanten, Fugenbild ist nicht ebenmäßig.

Feststellungen

  • Begutachtung der Versätze vor Ort
  • Mittels Versatztaster (ermöglicht die genaue Vermessung von Höhenunterschieden z.B. bei Fliesen) werden Messwerte in einem Bereich von 0,7 mm bis 1,2 mm gemessen.
  • Unebenmäßiges Fugenbild mit Fugenbreiten zwischen ca. 3 mm bis 5 mm.
  • Mittels digitaler Wasserwaage wird der Höhenverlauf der Fliesenarbeiten überprüft. Hier wird eine Ebenheitsabweichung von 3 mm pro m festgestellt und mittels Messkeil Versätze von ca. 0,7 mm bis 1,2 mm gemäß Versatztaster.
Verlegte Fliesen
Übersicht der verlegten Fliesen

Ergebnis

  • Sind keine vertraglichen Individualvereinbarungen getroffen worden, gelten die allgemein gültigen DIN-Normen.
  • Gemäß dem Merkblatt „Hinweise zur Beurteilung von Überzähnen bei Fliesen- und Plattenbelägen“ vom Bundesverband Deutscher Steinmetze sind bei Platten mit einer maximalen Kantenlänge von 75 cm bei einem üblichen Gebrauchswert 1,0 mm Höhenversätze/Überzähne zulässig.
  • In Teilbereichen wurden Werte gemessen, die den zulässigen Ebenheitstoleranzwert mit 1,0 mm um 0,3 mm bis 0,4 mm 30 % bzw. 40 % überschreiten.

Es sollte eine Überprüfung stattfinden, inwieweit diese Bereiche zum Angleichen abgeschliffen werden können oder aber einzelne Platten auszutauschen sind.

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