Wer sein Haus energetisch modernisieren möchte, kann auch künftig von attraktiven Fördermitteln profitieren. Mit der neuen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ändern sich jedoch einige wichtige Rahmenbedingungen. Besonders betroffen sind die förderfähigen Höchstbeträge, die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sowie ein neuer Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude.
Für Eigentümer von Wohngebäuden ergeben sich dadurch neue Chancen, Fördermittel gezielt für Dämmmaßnahmen, Fenster, Lüftungstechnik oder Optimierungen der Heizungsanlage einzusetzen. Gleichzeitig wird die richtige Planung wichtiger denn je.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die förderfähigen Höchstgrenzen für energetische Einzelmaßnahmen wie:
Während bei einer Wohneinheit ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) maximal 30.000 Euro förderfähig sind, steigt dieser Betrag mit einem geförderten iSFP auf bis zu 60.000 Euro. Auch bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Investitionssummen deutlich.
Für viele Bauherren bedeutet dies, dass größere Sanierungsmaßnahmen überhaupt erst wirtschaftlich attraktiv werden können.
Der individuelle Sanierungsfahrplan bleibt auch 2026 ein zentrales Instrument der Förderlandschaft. Er zeigt Eigentümern einen sinnvollen und langfristigen Weg zur energetischen Modernisierung ihres Gebäudes auf.
Neu ist vor allem die genaue Berechnung des iSFP-Bonus. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte gelten nicht pauschal für die gesamte Investition, sondern ausschließlich für den Förderanteil oberhalb der regulären Höchstgrenze. Entscheidend ist daher eine fachgerechte Förderberechnung.
Ein weiterer Vorteil: Der Bonus kann auch dann genutzt werden, wenn lediglich eine einzelne Sanierungsmaßnahme umgesetzt wird, sofern diese Bestandteil des zuvor erstellten iSFP ist.
Erstmals wird ein zusätzlicher Bonus für sogenannte „Worst Performing Buildings“ (WPB) eingeführt. Dabei handelt es sich um Gebäude mit besonders schlechter energetischer Qualität.
Für bestimmte Dämmmaßnahmen können Eigentümer künftig zusätzliche fünf Prozentpunkte Förderung erhalten. Nach aktueller Richtlinie soll dieser Bonus ab dem ersten Quartal 2027 zur Verfügung stehen. Maßgeblich bleiben die dann veröffentlichten Informationen von BAFA und KfW.
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ausschließlich Gebäude aus den 1950er-Jahren oder älter betroffen sind. Tatsächlich sind die Kriterien deutlich differenzierter.
Ein Gebäude kann auch jüngeren Baujahrs sein und dennoch als WPB gelten, wenn die energetischen Kennwerte entsprechend schlecht ausfallen. Maßgeblich sind beispielsweise Energiebedarfswerte oder bestimmte Effizienzklassen des Energieausweises. Die Einstufung erfolgt durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten.
Dadurch eröffnet sich für zahlreiche sanierungsbedürftige Wohngebäude zusätzliches Förderpotenzial.
Die Förderlandschaft wird zunehmend komplexer. Ob ein iSFP sinnvoll ist, welche Maßnahmen förderfähig sind oder ob ein WPB-Bonus in Betracht kommt, lässt sich häufig erst nach einer qualifizierten Bestandsaufnahme sicher bewerten.
Gerade bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben können die Unterschiede bei der Förderhöhe mehrere Tausend Euro betragen. Deshalb empfiehlt es sich, Fördermöglichkeiten bereits in der Planungsphase professionell prüfen zu lassen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie zugelassener Energieeffizienz-Experte unterstützt die IB Gerdom Bauherren bei der energetischen Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Von der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans über die technische Fachplanung bis zur Fördermittelbegleitung erhalten Eigentümer alle Leistungen aus einer Hand. So können Förderpotenziale frühzeitig erkannt und energetische Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden.
Unser Tipp: Wer in den kommenden Jahren Fenster austauschen, das Dach dämmen, die Gebäudehülle verbessern oder die Anlagentechnik modernisieren möchte, sollte die neuen Förderbedingungen bereits jetzt in die Planung einbeziehen.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Informationen sowie den direkten Zugang zum Praxismerkblatt BEG‑EM.
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