Die Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen ist ein zentraler Bestandteil jedes Bauprojekts. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gefährdungen zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen gemäß Baustellenverordnung einzuhalten. Durch eine professionelle SiGeKo wird sichergestellt, dass alle Beteiligten sicher und effizient zusammenarbeiten – vom Planungsbeginn bis zur Fertigstellung.
Rechtlicher Rahmen: Die Baustellenverordnung als Grundlage
Die Bestellung eines SiGeKo ist gesetzlich geregelt durch:
- Baustellenverordnung (BaustellV) – seit 1998 in Kraft, Umsetzung der EU-Richtlinie 92/57/EWG
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – regelt die Grundpflichten des Arbeitgebers
- DGUV Vorschrift 1 und Regel 101-004 – konkretisieren Anforderungen an Koordination und Schutzmaßnahmen
Ein SiGeKo muss bestellt werden, wenn:
- Mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind
- Die Baustelle eine bestimmte Größe oder Dauer überschreitet
- Besondere Gefährdungen vorliegen (z. B. Arbeiten in kontaminierten Bereichen, Tiefbau, Arbeiten in Höhen)
Aufgaben des SiGeKo: Koordination, Kontrolle und Kommunikation
Der SiGeKo begleitet das Projekt von der Planungsphase bis zur Fertigstellung.
Seine Aufgaben gliedern sich in drei Phasen:
Planungsphase:
- Analyse der geplanten Bauabläufe hinsichtlich sicherheitsrelevanter Konflikte
- Erstellung des SiGe-Plans mit Schutzmaßnahmen, Zeitplänen und Zuständigkeiten
- Abstimmung mit Architekten, Fachplanern und Bauherren
- Erstellung der Vorankündigung für die zuständige Behörde
Ausführungsphase:
- Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle der Schutzmaßnahmen
- Koordination der Gewerke hinsichtlich sicherer Arbeitsabläufe
- Unterweisung und Information der beteiligten Unternehmen
- Dokumentation von Mängeln und Maßnahmen
Abschlussphase:
- Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten (z. B. Wartung, Instandhaltung)
- Abschlussbericht zur SiGe-Koordination
Qualifikation und Anforderungen an den SiGeKo
Ein SiGeKo muss über folgende Qualifikationen verfügen:
- Abgeschlossene technische Ausbildung (z. B. Bauingenieur, Architekt, Techniker)
- Zusatzqualifikation gemäß RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
- Kenntnisse in Bauablaufplanung, Arbeitsschutzrecht und Kommunikation
- Erfahrung in der praktischen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
IB Gerdom stellt sicher, dass alle eingesetzten Koordinatoren diese Anforderungen erfüllen und regelmäßig fortgebildet werden.
Vorteile für Bauherren und Projektleiter
Die frühzeitige Einbindung eines SiGeKo bringt zahlreiche Vorteile:
- Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Pflichten
- Unfallvermeidung: Reduktion von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten
- Effizienzsteigerung: Reibungslose Abläufe durch koordinierte Gewerke
- Imagegewinn: Nachweis verantwortungsvoller Projektführung
- Kostenersparnis: Vermeidung von Bußgeldern, Baustopps und Haftungsrisiken
IB Gerdom als Ihr Partner für SiGeKo-Dienstleistungen
Als erfahrenes Büro bietet IB Gerdom:
- Individuelle Beratung zur SiGeKo-Pflicht und Projektanforderungen
- Erstellung aller relevanten Unterlagen (SiGe-Plan, Vorankündigung, Unterlage für spätere Arbeiten)
- Begleitung über alle Projektphasen mit klarer Kommunikation und Dokumentation
- Schnittstellenkompetenz zwischen Bauherr, Planer und ausführenden Firmen
Fazit: Sicherheit ist planbar – mit IB Gerdom
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist kein bürokratisches Anhängsel, sondern ein integraler Bestandteil moderner Bauprojekte. Sie schützt Menschenleben, sichert Bauabläufe und stärkt die Verantwortung des Bauherrn. IB Gerdom steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite – kompetent, praxisnah und lösungsorientiert.
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