Ja, ein klar abgegrenzter Messauftrag ist grundsätzlich möglich. Dabei sollte feststehen, welche Dokumentation und fachliche Einordnung enthalten sind. Wenn Ursachen, Sanierung oder Verantwortlichkeiten bewertet werden sollen, kann ein weitergehender Untersuchungs- beziehungsweise Gutachtenauftrag erforderlich sein.