Thermografie
Mit einem Ventilator wird eine definierte Druckdifferenz zwischen innen und außen erzeugt. Gemessen wird der Luftstrom, der erforderlich ist, um diese Druckdifferenz aufrechtzuerhalten. Daraus lässt sich die Luftdurchlässigkeit der geprüften Gebäudehülle unter den festgelegten Prüfbedingungen beurteilen.
Sie dient dazu, die Ausführungsqualität der luftdichten Ebene zu überprüfen und Leckagen zu erkennen. Je nach Vorhaben kann sie auch für einen energetischen oder förderbezogenen Nachweis erforderlich sein. Eine dichte Gebäudehülle unterstützt die kontrollierte Lüftung und begrenzt ungewollte Luftströmungen.
Fehler an Anschlüssen und Durchdringungen können gezielt gesucht und bei rechtzeitiger Prüfung häufig noch gut nachgebessert werden. Zudem erhalten Sie einen dokumentierten Messwert für den vereinbarten Gebäudezustand. Der Test ersetzt jedoch keine allgemeine Bauabnahme oder umfassende Prüfung sämtlicher Bauteile.
Nicht pauschal. Eine Pflicht beziehungsweise Nachweiserfordernis kann sich aus dem energetischen Berechnungsansatz, Förderbedingungen, einem Zertifizierungssystem oder dem Vertrag ergeben. Unabhängig davon kann die Prüfung zur Qualitätssicherung sinnvoll sein. Die konkrete Grundlage wird für das jeweilige Projekt geklärt.
Für die Fehlersuche eignet sich ein Zeitpunkt, an dem die luftdichte Ebene vollständig hergestellt, aber möglichst noch zugänglich ist. Ein förmlicher Abschlussnachweis kann einen anderen Fertigstellungszustand verlangen. Häufig sind deshalb eine baubegleitende Prüfung und eine spätere Abschlussmessung sinnvoll.
Die baubegleitende Prüfung dient vor allem der frühzeitigen Leckagesuche und Nachbesserung. Die Abschlussmessung dokumentiert die Luftdichtheit unter den dafür maßgeblichen Nachweisbedingungen. Ein früher Messwert ist nicht automatisch als endgültiger Förder- oder Gebäudenachweis verwendbar.
Zunächst werden Prüfziel, Gebäudeumfang und Vorbereitung festgelegt. Vor Ort folgen Geräteeinbau, die vereinbarte Messung und gegebenenfalls eine Leckagesuche. Anschließend werden die ermittelten Werte und Randbedingungen dokumentiert. Umfang der Ortung und des Berichts sollten im Angebot eindeutig beschrieben sein.
Üblicherweise wird ein geeigneter Tür- oder Fensterdurchgang mit einem Messrahmen und einer abdichtenden Plane genutzt. Die genaue Position hängt vom Gebäude und der Zugänglichkeit ab. Wichtig ist, dass die festgelegte Prüfzone vollständig und nachvollziehbar erfasst werden kann.
Für eine zusammenhängende Prüfzone müssen die vorgesehenen Bereiche entsprechend dem Messkonzept miteinander verbunden sein. Daher werden relevante Innentüren in der Regel geöffnet. Abgetrennte Bereiche, nicht zugängliche Räume und Sonderfälle müssen vor der Messung geklärt und dokumentiert werden.
Die Vorbereitung richtet sich nach Prüfzweck und Messstandard. Dazu gehören unter anderem die Festlegung der Prüfzone sowie der Umgang mit Fenstern, Außentüren und anlagentechnischen Öffnungen. Sie erhalten eine passende Abstimmung; ein beliebiges provisorisches Abdichten aller Öffnungen ist nicht zulässig.
Konstruktive Undichtigkeiten dürfen nicht einfach kaschiert werden, um einen besseren Wert zu erzielen. Welche absichtlich vorhandenen Öffnungen geschlossen oder abgedichtet werden, ergibt sich aus dem zulässigen Prüfverfahren. Sämtliche relevanten Vorbereitungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Feuerstätten und weitere betroffene Anlagen müssen in einen sicheren Zustand versetzt werden. Während der Prüfung darf keine gefährliche Rückströmung von Abgasen entstehen. Die notwendigen Maßnahmen werden vorab abgestimmt; gegebenenfalls sind zuständige Fachbetriebe oder das Schornsteinfegerhandwerk einzubeziehen.
Je nach Prüfzweck und anzuwendender Regelung erfolgen Messreihen bei Unterdruck, Überdruck oder in beiden Richtungen. Für bestimmte energetische Nachweise sind beide Richtungen vorgeschrieben. Ein lediglich kurz erzeugter Unterdruck zur Fehlersuche ist nicht mit einer vollständigen normgerechten Messung gleichzusetzen.
Der n₅₀-Wert beschreibt den bei 50 Pascal Druckdifferenz ermittelten Leckageluftstrom im Verhältnis zum maßgeblichen Innenvolumen. Er wird als Luftwechsel pro Stunde angegeben. Er beschreibt einen Prüfzustand und ist nicht mit dem tatsächlichen Luftwechsel bei normaler Nutzung gleichzusetzen.
Dieser Kennwert bezieht den Leckageluftstrom bei 50 Pascal auf die maßgebliche Hüllfläche der Prüfzone. Er kann besonders bei größeren Gebäuden für die Bewertung relevant sein. Welcher Kennwert und welcher Anforderungswert gelten, hängt von Nachweisgrundlage und Gebäude ab.
Nicht zwingend. Ein Gebäude kann einen Gesamtanforderungswert einhalten und trotzdem problematische Einzelstellen aufweisen. Leckagen mit möglichem Feuchterisiko oder anderen Funktionsbeeinträchtigungen sind zusätzlich zu bewerten. Die reine Kennzahl ersetzt daher keine fachliche Einordnung auffälliger Anschlüsse.
Je nach Situation helfen fühlbare Luftströmungen, geeignete Strömungsmessgeräte, Rauchvisualisierung oder ergänzende Thermografie. Die Auswahl richtet sich nach Zugänglichkeit und Randbedingungen. Nicht jede Leckage lässt sich ohne Öffnung bis zu ihrem vollständigen Verlauf innerhalb der Konstruktion verfolgen.
Luftundichtigkeiten an Fenstern und ihren Anschlüssen können im Rahmen der Leckagesuche auffallen. Der Gebäudetest ersetzt jedoch nicht sämtliche Produkt- oder Einbauprüfungen eines Fensters. Insbesondere Schlagregendichtheit und mechanische Funktion sind eigenständige Fragestellungen.
Nein. Luftdichtheit und Widerstand gegen eindringenden Regen sind unterschiedliche Eigenschaften. Ein auffälliger Anschluss kann Anlass für eine weitere Untersuchung sein, doch der Luftdichtheitswert beweist keine Schlagregendichtheit. Dafür werden gegebenenfalls andere Verfahren und konstruktive Bewertungen benötigt.
Durch Luftströmungen kann feuchte Raumluft in kältere Konstruktionsbereiche gelangen. Unter ungünstigen Bedingungen kann dort Feuchtigkeit ausfallen. Ob eine konkrete Leckage schadensträchtig ist, hängt von Lage, Aufbau und Nutzung ab und muss zusätzlich zum Gesamtmesswert beurteilt werden.
Ja, beispielsweise zur Vorbereitung oder Kontrolle einer Dachsanierung, bei Zugerscheinungen oder nach umfangreichen Veränderungen an der Gebäudehülle. Prüfziel und sinnvoller Umfang unterscheiden sich dabei vom Neubau. Der Zustand des Bestands und vorhandene Anlagen müssen bei der Vorbereitung berücksichtigt werden.
Das ist je nach Fragestellung möglich. Dabei sind Luftströmungen zu Nachbarwohnungen, Treppenhaus oder anderen Bereichen besonders zu berücksichtigen. Eine Wohnungsmessung ersetzt nicht automatisch den Nachweis für das Gesamtgebäude. Prüfgrenzen und gegebenenfalls zusätzliche Messkonzepte müssen vorab festgelegt werden.
Witterung und Temperaturverhältnisse beeinflussen die Druckbedingungen. Ob eine zuverlässige und regelkonforme Messung möglich ist, wird anhand der maßgeblichen Kriterien geprüft. Bei ungeeigneten Bedingungen kann ein anderer Termin erforderlich sein; ein beliebiger Messwert wäre dann nicht ausreichend belastbar.
Das hängt von Gebäudegröße, Vorbereitung, Prüfzone und Umfang der Leckagesuche ab. Eine reine Messung ist anders zu bewerten als eine ausführliche baubegleitende Fehlersuche. Nach Kenntnis des Vorhabens können wir den erforderlichen Ablauf und die notwendige Anwesenheit der Beteiligten abstimmen.
Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße, Messumfang, Anfahrt, Vorbereitung und gewünschter Dokumentation. Auch zusätzliche Prüfbereiche oder Nachmessungen beeinflussen die Kosten. Für private Auftraggeber sollte das Angebot den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und klar benannte Zusatzleistungen erkennen lassen.
Das hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Ein Angebot sollte zwischen Messung, Umfang der Ortung, Fotodokumentation und förmlichem Bericht unterscheiden. Auch eine spätere Wiederholungsmessung nach Nachbesserungen ist nicht automatisch mit einer einmaligen Prüfung abgegolten.
Zunächst werden Messbedingungen und auffällige Leckagen geprüft und dokumentiert. Anschließend können die verantwortlichen Unternehmen geeignete Nachbesserungen ausführen. Ob und in welchem Umfang erneut gemessen werden muss, hängt vom Nachweisziel und den vertraglichen beziehungsweise förderbezogenen Anforderungen ab.
Sinnvoll kann die Beteiligung der Bauleitung und der für die luftdichte Ebene verantwortlichen Gewerke sein. So lassen sich auffällige Stellen unmittelbar besprechen und Nachbesserungen koordinieren. Wer anwesend sein muss, wird passend zum Bauablauf und zur beauftragten Prüfung festgelegt.
Ein Gebäude benötigt einen geplanten Luftaustausch über Lüftung, nicht über zufällige Fugen. Luftdichtheit ist außerdem nicht dasselbe wie Dampfdiffusionsdichtheit. Eine fachgerechte Gebäudehülle und ein passendes Lüftungskonzept ergänzen sich, statt einander auszuschließen.