Planung

Was leisten Ausschreibung und Vergabemitwirkung?

Die geplanten Arbeiten werden in geeigneter Form beschrieben, Angebote eingeholt und fachlich gegenübergestellt. So werden Leistungsunterschiede besser erkennbar. Die Entscheidung über die Beauftragung trifft der Auftraggeber; erforderliche Vollmachten und Zuständigkeiten werden separat vereinbart.

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