Planung
Unser veröffentlichtes Leistungsspektrum reicht von der Grundlagenermittlung über Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zu Ausschreibung, Vergabemitwirkung und Objektüberwachung. Welche Leistungen Sie benötigen, wird projektbezogen vereinbart. Einzelne Fachplanungen können zusätzliche Beteiligte erfordern.
Ja, ein abgegrenzter Einstieg ist sinnvoll, wenn Grundstück, Raumbedarf oder Budget noch nicht feststehen. Dabei können grundsätzliche Varianten und offene Fragen untersucht werden. Eine Machbarkeitsprüfung ersetzt jedoch keine vollständige Planung oder verbindliche Genehmigungsentscheidung.
Möglichst schon vor dem Grundstückskauf oder bevor Sie sich auf einen konkreten Haustyp festlegen. So lassen sich Ihre Wünsche früh mit Grundstück, Baurecht und Budget abgleichen. Der Prüfumfang sollte klar benannt werden, insbesondere bei knappem Zeitrahmen.
Hilfreich sind Grundstücksunterlagen, vorhandene Pläne, ein grobes Raumprogramm und Ihr Gesamtbudget. Nennen Sie auch besondere Wünsche, Eigenleistungen und den zeitlichen Rahmen. Bei Bestandsgebäuden interessieren uns frühere Umbauten, bekannte Schäden und vorhandene Genehmigungen.
Es beschreibt, welche Räume Sie benötigen, wie diese genutzt werden und welche Beziehungen zwischen ihnen wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsplätze, Stauraum, Gäste, spätere Teilbarkeit oder barrierearme Nutzung. Ein abgestimmtes Raumprogramm erleichtert die Entwurfsentscheidung.
Die HOAI beschreibt unter anderem die typischen Planungs- und Überwachungsleistungen für Gebäude in aufeinander aufbauenden Phasen. Sie dient der Strukturierung von Leistungen und Honoraren. Welche Aufgaben tatsächlich beauftragt sind, ergibt sich aber aus der konkreten Vereinbarung.
Nein, ein Auftrag kann auf bestimmte Phasen oder einzelne Aufgaben begrenzt werden. Wichtig ist, dass fehlende Leistungen und Schnittstellen zu anderen Beteiligten erkennbar bleiben. Eine Genehmigungsplanung enthält beispielsweise nicht automatisch sämtliche Ausführungsdetails für die Baustelle.
Der Entwurf entwickelt das Gebäude hinsichtlich Gestaltung, Funktion und wesentlicher technischer Zusammenhänge. Die Ausführungsplanung arbeitet die für die Umsetzung erforderlichen Details aus. Eine anschauliche Entwurfszeichnung allein ist deshalb noch keine vollständige Arbeitsgrundlage für alle Gewerke.
Eine entsprechende Prüfung kann beauftragt werden. Dabei werden vorhandene planungsrechtliche Informationen und die Eckpunkte Ihres Vorhabens gegenübergestellt. Offene Fragen können eine Abstimmung mit der Behörde oder eine Bauvoranfrage erfordern; eine Genehmigungszusage kann das Büro nicht ersetzen.
Sie kann sinnvoll sein, wenn entscheidende öffentlich-rechtliche Fragen vor einer vertieften Planung geklärt werden sollen. Wichtig ist eine präzise Fragestellung. Welche Bindungswirkung die Antwort hat, hängt vom Verfahren und dem tatsächlich beschiedenen Inhalt ab.
Nein, aber auch vermeintlich kleine Änderungen können genehmigungs- oder nachweispflichtig sein. Nutzung, tragende Bauteile, Brandschutz und Landesrecht sind dabei relevant. Wir empfehlen, den konkreten Eingriff vor Ausführung prüfen zu lassen statt allein von seiner Größe auszugehen.
Nein. Auch ohne Genehmigungsverfahren können öffentlich-rechtliche und technische Anforderungen gelten. Außerdem sind beispielsweise Eigentumsrechte und vorhandene Baulasten zu berücksichtigen. Der entfallende Verfahrensschritt ersetzt keine fachgerechte Planung.
Eine neue Wohnnutzung kann andere Anforderungen an Genehmigung, Rettungswege, Wärmeschutz und Belichtung auslösen. Auch die vorhandene Konstruktion muss dafür geeignet sein. Vor einem Ausbau sollte daher geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung zulässig ist.
Der Bedarf an Fachplanungen wird im Projekt geklärt und mit geeigneten Beteiligten abgestimmt. Ob deren Beauftragung über Sie oder innerhalb einer vereinbarten Gesamtleistung erfolgt, wird vertraglich festgelegt. Diese Nachweise sind nicht automatisch in jedem Architekturangebot enthalten.
Es liefert die erforderlichen Informationen über den Baugrund für Gründung und weitere Planungsentscheidungen. Angaben aus Nachbargrundstücken reichen dafür nicht immer aus. Beauftragung, Untersuchungsumfang und Zeitpunkt sollten mit der Tragwerks- und Gebäudeplanung abgestimmt werden.
Ja, entsprechende Bestandsprojekte können angefragt werden. Dabei sind die vorhandene Substanz und die Anschlüsse an den Bestand besonders wichtig. Tragfähigkeit, Erschließung, Genehmigungsfähigkeit und technische Nachweise müssen frühzeitig geklärt werden.
Entsprechende Ziele können im Raumprogramm und in der Planung berücksichtigt werden. Wichtig ist, den gewünschten Standard eindeutig zu vereinbaren. „Barrierearm“ ist nicht gleichbedeutend mit einer vollständigen Erfüllung aller Anforderungen an barrierefreies oder rollstuhlgerechtes Bauen.
Ja. Fotos, Skizzen und Beispiele können helfen, Ihre Wünsche zu erläutern. Wir betrachten diese gemeinsam mit Grundstück, Nutzung und Kostenrahmen. Anschließend sollten die wesentlichen Entscheidungen dokumentiert werden, damit alle Beteiligten auf demselben Stand planen.
Das wird im Angebot beziehungsweise Auftrag festgelegt. Nicht jede weitere Variante ist automatisch unbegrenzt eingeschlossen. Ändern sich die grundlegenden Ziele oder wird ein bereits abgestimmter Entwurf wesentlich überarbeitet, klären wir den zusätzlichen Aufwand vor der Weiterbearbeitung.
Das Honorar richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und der passenden Honorarvereinbarung. Möglich sind beispielsweise eine Orientierung an der HOAI, klar abgegrenzte Pauschalen oder Zeitaufwand. Ein aussagekräftiges Angebot benennt auch besondere Leistungen und externe Fachplanungen.
Nein, eine allgemeingültige Prozentzahl bildet unterschiedliche Aufgaben nicht zuverlässig ab. Die HOAI enthält Honorargrundlagen; maßgeblich bleibt die wirksame Vereinbarung. Wir erläutern, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und welche Grundlagen der Berechnung zugrunde liegen.
Wir klären den Kostenrahmen und gleichen die Planung mit ihm ab. Dabei sollten auch Nebenkosten, Außenanlagen, Ausstattung und Reserven erfasst werden. Änderungen und neue Erkenntnisse müssen fortlaufend bewertet werden; eine frühe Kostenschätzung ist keine unveränderliche Preisgarantie.
Nein. Eine Kostenschätzung basiert auf dem jeweiligen Planungsstand und Annahmen. Ein Handwerkerangebot bezieht sich auf den ausgeschriebenen beziehungsweise angebotenen Leistungsumfang. Mit zunehmender Planungstiefe sollten Mengen, Qualitäten und Preisgrundlagen präziser werden.
Die geplanten Arbeiten werden in geeigneter Form beschrieben, Angebote eingeholt und fachlich gegenübergestellt. So werden Leistungsunterschiede besser erkennbar. Die Entscheidung über die Beauftragung trifft der Auftraggeber; erforderliche Vollmachten und Zuständigkeiten werden separat vereinbart.
Der niedrigste Endpreis ist nicht allein entscheidend. Umfang, Vollständigkeit, Ausführungsqualität, Termine und erkennbare Risiken sollten mit betrachtet werden. Wir können Angebote fachlich vergleichen und Unterschiede erläutern, damit Sie auf nachvollziehbarer Grundlage entscheiden.
Die konkrete Aufgabe hängt von der vereinbarten Rolle ab. Eine vertragliche Objektüberwachung ist von der öffentlich-rechtlichen Bauleiterfunktion und einer punktuellen Qualitätskontrolle zu unterscheiden. Welche Kontrollen, Koordination und Dokumentation übernommen werden, muss eindeutig festgelegt sein.
Eine durchgängige Anwesenheit ist nicht automatisch Bestandteil einer Objektüberwachung. Umfang und Häufigkeit der Kontrollen orientieren sich an Auftrag, Bauablauf und den zu überwachenden Arbeiten. Besonders wichtige oder später verdeckte Details müssen rechtzeitig angekündigt und geprüft werden können.
Änderungen sollten vor Ausführung hinsichtlich Kosten, Terminen und technischer Auswirkungen abgestimmt werden. Anschließend ist ein eindeutiger aktueller Planungsstand erforderlich. Mündliche Einzelabsprachen mit Handwerkern können sonst widersprüchliche Ausführungen und spätere Streitigkeiten verursachen.
Das kann vereinbart werden, muss aber zur Aufgabe, Qualifikation und Bauorganisation passen. Besonders sicherheits- oder nachweisrelevante Arbeiten verlangen geeignete Fachkenntnisse. Verantwortlichkeiten, Terminfolgen und Schnittstellen zu gewerblichen Leistungen sollten vorab klar geregelt werden.
Das richtet sich nach dem Auftrag und den tatsächlich bearbeiteten Phasen. Möglich sind Pläne, Kostenunterlagen, Ausschreibungen, Protokolle und eine vereinbarte Projektdokumentation. Dateiformate und die Übergabe bearbeitbarer Planungsdateien sollten bereits bei Beauftragung ausdrücklich abgestimmt werden.