1. Rohbaumaße werden mit Fertigmaßen verwechselt
Ein häufiger Fehler entsteht bereits bei der Planung der Geschosshöhen. Maßgeblich für die fertige Treppe sind nicht allein die Rohbaumaße, sondern die späteren Oberflächen mit Estrich, Fliesen, Parkett oder anderen Belägen.
Werden diese Aufbauhöhen nicht von Anfang an berücksichtigt, kann sich insbesondere die erste oder letzte Stufe deutlich verändern. Die Treppe wirkt dann ungleichmäßig, obwohl die Rohbautreppe zunächst korrekt ausgesehen hat.
Deshalb sollten die fertigen Fußbodenhöhen frühzeitig festgelegt und zwischen allen beteiligten Gewerken abgestimmt werden.
2. Steigung und Auftritt passen nicht zusammen
Die Treppengeometrie muss sich an den tatsächlichen Nutzerbedürfnissen und an den technischen Anforderungen orientieren. Als wichtige Planungsregel gilt:
2 ×\times× Steigung + Auftritt = etwa 59 bis 65 cm
Zusätzlich wird häufig die Bequemlichkeitsregel verwendet:
Auftritt – Steigung ≈ 12 cm
Diese Regeln helfen bei der Planung, ersetzen aber nicht die Grenzwerte der DIN 18065. Je nach Gebäudeart gelten unterschiedliche Anforderungen. Für notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen werden beispielsweise regelmäßig etwa 14 bis 19 cm Steigung und 26 bis 37 cm Auftritt angesetzt. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen gelten teilweise erleichterte Werte.
Eine Treppe kann daher rechnerisch noch in der Nähe der Schrittmaßregel liegen und trotzdem zu steil oder im Alltag wenig komfortabel sein. Gerade bei Wohnhaustreppen sollte nicht nur auf das gerade noch zulässige Maß, sondern auch auf eine angenehme und sichere Nutzung geachtet werden.
3. Die Stufen sind nicht gleichmäßig
Innerhalb eines Treppenlaufs sollten die Steigungen und Auftritte möglichst gleichmäßig sein. Schon einzelne abweichende Stufen können den Bewegungsrhythmus stören und zu Stolperstellen führen.
In der Praxis entstehen solche Unterschiede häufig durch:
ungenaue Vermessung,
nachträgliche Änderungen am Bodenaufbau,
unterschiedliche Belagsstärken,
falsch angesetzte Antritts- oder Austrittsstufen,
fehlende Kontrolle während der Ausführung.
Die Stufen sollten deshalb nicht nur insgesamt, sondern einzeln von unten nach oben gemessen werden.
4. Der Antritt liegt zu nah an einer Tür
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Fläche vor der ersten Stufe. Eine Treppe sollte nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, wenn dadurch die Bewegungsfläche eingeschränkt wird.
Zu prüfen sind insbesondere:
Öffnungsrichtung des Türblatts,
lichte Türbreite,
Abstand zwischen Tür und erster Stufe,
ausreichende Antrittsfläche,
mögliche Stolperstellen durch Schwellen oder Belagswechsel.
Schlägt eine Tür in Richtung der Treppe auf, ist nach § 14 DVO-NBauO grundsätzlich ein Treppenabsatz mindestens in Türbreite erforderlich. Auch unabhängig von dieser konkreten Regel sollte die Eingangssituation im Alltag ausreichend Bewegungsraum bieten.
5. Podeste werden zu knapp geplant
Antritts- und Austrittsflächen werden in Grundrissen teilweise nur schematisch dargestellt. Vor Ort können Türen, Handläufe, Wandvorsprünge oder Einbauten die tatsächlich nutzbare Fläche jedoch deutlich reduzieren.
Podeste müssen ausreichend groß sein, damit Personen sicher ankommen, warten oder die Tür bedienen können. Bei gemeinschaftlich genutzten Treppen ist außerdem der zu erwartende Verkehr zu berücksichtigen.
6. Die nutzbare Laufbreite wird unterschätzt
Entscheidend ist nicht die Rohbaubreite und auch nicht allein die Breite des Fliesenbelags. Maßgeblich ist die tatsächlich nutzbare Breite zwischen Wänden, Geländern und Handläufen.
Handläufe können die nutzbare Breite reduzieren. Deshalb sollten sie bereits in der Planung berücksichtigt und nicht erst am Ende „irgendwie“ ergänzt werden.
7. Handläufe, Beleuchtung und Belag werden zu spät betrachtet
Eine sichere Treppe besteht nicht nur aus der richtigen Geometrie. Auch folgende Punkte sind wichtig:
Gerade bei dunklen oder stark reflektierenden Belägen kann die Stufenerkennung schwieriger sein. Die optische Gestaltung sollte deshalb immer mit der sicheren Nutzung abgestimmt werden.
8. Toleranzen werden falsch verstanden
Toleranzen sind keine zusätzliche Erlaubnis, die Grenzwerte der DIN 18065 zu über- oder zu unterschreiten.
Eine maximal zulässige Steigung darf nicht einfach um eine weitere Toleranz erhöht werden. Ebenso darf ein Mindestauftritt nicht durch eine Toleranz unterschritten werden. Toleranzen beziehen sich vielmehr auf begrenzte Abweichungen vom geplanten Nennmaß und auf die Gleichmäßigkeit innerhalb des Treppenlaufs.
9. Die Verantwortung liegt nicht bei einem einzigen Gewerk
Treppen sind typische Schnittstellenbauteile. Fehler können bereits in der Planung entstehen, aber auch durch Änderungen während der Bauausführung oder durch fehlende Kontrollen.
Wichtig ist daher eine klare Abstimmung der Maße und eine Kontrolle zu den richtigen Zeitpunkten – nicht erst nach Fertigstellung des Belags.
Fazit
Treppenfehler sind häufig vermeidbar. Entscheidend ist, die Treppe nicht nur als optisches Bauteil zu betrachten, sondern als täglich genutzte Verkehrsfläche.
Eine sorgfältige Prüfung sollte mindestens umfassen:
Die DIN 18065 sowie die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere NBauO und DVO-NBauO, bilden hierfür wichtige Grundlagen. Für eine gute Treppe reicht es jedoch nicht, nur Grenzwerte einzuhalten. Sie sollte auch bequem, verständlich und sicher begehbar sein.
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