Immobilienwertermittlung

Kann ein Wertgutachten einen früheren Stichtag betreffen?

Grundsätzlich kann eine rückwirkende Bewertung angefragt werden. Dafür müssen die damaligen Objektverhältnisse und geeignete stichtagsbezogene Marktdaten nachvollziehbar sein. Fehlende historische Informationen begrenzen die Aussagekraft und müssen offengelegt werden.

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