Gutachten

Beauftragt der Sachverständige die Handwerker direkt mit Nachbesserungen?

Nicht automatisch. Dafür wären entsprechende Zuständigkeiten und Vollmachten erforderlich. Üblicherweise erhält der Auftraggeber die Feststellungen zur weiteren Veranlassung. Kommunikationswege und eine mögliche Abstimmung mit den Firmen werden ausdrücklich vereinbart.

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