Zur Bearbeitung können Vorbereitung, Unterlagenprüfung, Reisezeit, Auswertung und Berichtserstellung gehören. Gerade die begründete Einordnung der Feststellungen findet häufig nach dem Termin statt. Der Vor-Ort-Aufwand allein beschreibt deshalb nicht die gesamte sachverständige Leistung.