Nein. Ein unauffälliges Ergebnis ist eine Aussage zu den untersuchten Bedingungen und kein lückenloser Nachweis für alle verdeckten Bauteile. Bei einem begründeten Verdacht können weitere Untersuchungen erforderlich sein. Luftproben müssen stets mit der Gebäudesituation und gegebenenfalls Außenluftbedingungen eingeordnet werden.