Dafür gelten besondere Anforderungen an Qualifikation, Arbeitsverfahren und gegebenenfalls behördliche Anzeigen oder Zulassungen. Welche Voraussetzungen erforderlich sind, hängt von Material und Tätigkeit ab. Ein gewöhnlicher Abbruchauftrag ersetzt diese Anforderungen nicht; die Auswahl eines geeigneten Fachbetriebs ist wesentlich.