Nein. Die Aussage gilt für den vereinbarten Untersuchungsumfang und die zugänglichen beziehungsweise beprobten Bereiche. Verdeckte Materialien oder spätere Befunde können ergänzende Untersuchungen erforderlich machen. Ein gutes Kataster dokumentiert deshalb ausdrücklich auch die Grenzen und offenen Verdachtsbereiche.