Gefährdete Bereiche sollten nicht weiter genutzt werden, bis die Sicherheit geklärt ist. Bei akuter Gefahr sind die zuständigen Notfallstellen beziehungsweise Fachbetriebe einzuschalten. Dokumentieren Sie den Zustand nur, soweit dies sicher möglich ist, und melden Sie den Schaden den zuständigen Beteiligten.