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Dürfen nur öffentlich bestellte Sachverständige Privatgutachten erstellen?

Nein, eine öffentliche Bestellung ist keine allgemeine Voraussetzung für jedes Privatgutachten. Sie ist ein besonderer Qualifikationsnachweis für das benannte Sachgebiet. Entscheidend bleiben auch die passende Fachkunde, eine nachvollziehbare Untersuchung und eine klare Aufgabenstellung.

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