Zuständigkeiten und Befugnisse müssen zwischen Auftraggeber, Bauleitung und ausführenden Unternehmen vorab vereinbart werden. Ein Messdienstleister hat nicht automatisch eine umfassende Anordnungsbefugnis. Das Maßnahmenkonzept sollte festlegen, wer Messungen bewertet und welche Reaktionen veranlasst werden.