Ja, beispielsweise wenn wiederkehrende Einwirkungen mit bestimmten Fahrzeugen oder Betriebszuständen in Verbindung gebracht werden. Messdauer und Dokumentation müssen zur Häufigkeit passen. Die Bewertung der Gebäudeeinwirkung und eine mögliche Belästigung der Bewohner sind dabei getrennt zu betrachten.