Nein. Menschen können Erschütterungen wahrnehmen, die nicht automatisch eine schädigende Gebäudeeinwirkung bedeuten. Die Bewertung hängt unter anderem von Stärke, Frequenz, Dauer und Bauwerk ab. Eine sachverständige Einordnung unterscheidet deshalb Wahrnehmung, Belästigung und mögliche bauliche Auswirkungen.