SiGeKo

Wer muss den SiGeKo beauftragen?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Bauherrn beziehungsweise einem nach der Baustellenverordnung entsprechend beauftragten Dritten. Zuständigkeiten sollten schriftlich und rechtzeitig geklärt werden. Die bloße Beauftragung verschiedener Handwerksfirmen ersetzt keine erforderliche Koordination.

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