Das richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag und den erforderlichen Dokumenten. Dazu können die fortgeschriebenen Koordinationsunterlagen, Begehungsdokumentationen und die Unterlage für spätere Arbeiten gehören. Diese sollten gemeinsam mit den übrigen Gebäudedokumenten geordnet aufbewahrt und bei späteren Maßnahmen berücksichtigt werden.