Er berücksichtigt die gewerkeübergreifenden Gefährdungen und stimmt die Schnittstellen geeigneter Schutzmaßnahmen ab. Die erforderliche Erkundung, Fachkunde und sichere Ausführung der Schadstoffarbeiten bleiben eigenständige Aufgaben. Eine SiGeKo-Beauftragung ersetzt weder eine Schadstoffuntersuchung noch die Qualifikation des ausführenden Betriebs.