Eine längere Ausführung kann zusätzliche Abstimmungen, Begehungen und Anpassungen der Unterlagen erfordern. Ob daraus Mehrhonorar entsteht, richtet sich nach Vertrag und tatsächlich zusätzlichem Umfang. Informieren Sie uns möglichst früh über Terminverschiebungen oder wesentlich veränderte Bauabläufe.