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Was passiert, wenn eine gefährliche Situation festgestellt wird?

Die zuständigen Verantwortlichen müssen informiert und erforderliche Maßnahmen veranlasst werden. Bei unmittelbarer Gefahr ist unverzügliches Handeln entsprechend den Zuständigkeiten notwendig. Dokumentation und Nachverfolgung ergänzen die Maßnahmen, ersetzen aber nicht die tatsächliche Beseitigung einer Gefährdung.

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