Er koordiniert die Zusammenarbeit hinsichtlich des Arbeitsschutzes und berücksichtigt Änderungen im Bauablauf. Dazu können abgestimmte Begehungen, Hinweise und die Fortschreibung erforderlicher Unterlagen gehören. Die Durchführung der Schutzmaßnahmen bleibt dabei auch Aufgabe der jeweils verantwortlichen Unternehmen.