Eigenleistungen können zusätzliche Schnittstellen und Gefährdungen erzeugen und sollten in die Bauablaufplanung einbezogen werden. Die genaue rechtliche Einordnung hängt von Beteiligten und Tätigkeiten ab. Informieren Sie die Verantwortlichen frühzeitig, statt Eigenarbeiten unabhängig vom abgestimmten Sicherheitskonzept auszuführen.