Nach der Baustellenverordnung ist ein geeigneter Koordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Das betrifft nicht nur große Bauvorhaben. Ob weitere Pflichten wie Vorankündigung oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bestehen, wird gesondert geprüft.