Nein. Soweit Änderungen für die Sicherheit relevant sind, muss der Plan angepasst und in der Zusammenarbeit berücksichtigt werden. Geänderte Abläufe, Unternehmen oder Gefährdungen können eine Fortschreibung erfordern. Entscheidend ist seine praktische Anwendung und nicht allein das Vorhandensein eines Dokuments.