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Muss auch ein Umbau im bewohnten Gebäude koordiniert werden?

Die Voraussetzungen der Baustellenverordnung gelten auch bei entsprechenden Umbauten. Zusätzlich sind Schnittstellen zu Bewohnern, Zugängen und laufender Nutzung zu berücksichtigen. Welche organisatorischen und baulichen Schutzmaßnahmen notwendig sind, hängt vom konkreten Ablauf ab.

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