SiGeKo

Gilt die Koordinationspflicht auch, wenn die Firmen nacheinander arbeiten?

Ja, für die Beurteilung sind nicht nur zeitgleich tätige Unternehmen relevant. Auch aufeinanderfolgende Arbeiten können gegenseitige Gefährdungen und Koordinationsbedarf erzeugen. Die Planung des Bauablaufs und der späteren Übergaben zwischen Gewerken ist deshalb ein wichtiger Bestandteil.

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