SiGeKo

Bin ich als Bauherr durch die Bestellung eines SiGeKo von jeder Verantwortung befreit?

Nein. Die Baustellenverordnung stellt ausdrücklich klar, dass die Beauftragung eines Koordinators die Verantwortung des Bauherrn beziehungsweise des beauftragten Dritten nicht vollständig aufhebt. Aufgaben, Informationen und Zuständigkeiten müssen weiterhin sachgerecht organisiert werden.

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