Nicht zwingend. Ein Gebäude kann einen Gesamtanforderungswert einhalten und trotzdem problematische Einzelstellen aufweisen. Leckagen mit möglichem Feuchterisiko oder anderen Funktionsbeeinträchtigungen sind zusätzlich zu bewerten. Die reine Kennzahl ersetzt daher keine fachliche Einordnung auffälliger Anschlüsse.