Nicht pauschal. Eine Pflicht beziehungsweise Nachweiserfordernis kann sich aus dem energetischen Berechnungsansatz, Förderbedingungen, einem Zertifizierungssystem oder dem Vertrag ergeben. Unabhängig davon kann die Prüfung zur Qualitätssicherung sinnvoll sein. Die konkrete Grundlage wird für das jeweilige Projekt geklärt.