Feuerstätten und weitere betroffene Anlagen müssen in einen sicheren Zustand versetzt werden. Während der Prüfung darf keine gefährliche Rückströmung von Abgasen entstehen. Die notwendigen Maßnahmen werden vorab abgestimmt; gegebenenfalls sind zuständige Fachbetriebe oder das Schornsteinfegerhandwerk einzubeziehen.