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Kann eine Kontrolle bei einer Eigentumswohnung auch das Gemeinschaftseigentum erfassen?

Ja, sofern dies beauftragt und der Zugang geregelt ist. Wohnung und Gemeinschaftseigentum haben unterschiedliche Zuständigkeiten und Untersuchungsumfänge. Eine reine Wohnungsbegehung umfasst nicht automatisch Dach, Fassade, Tiefgarage oder gemeinschaftliche technische Anlagen.

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