Der Bedarfsausweis beruht auf einer Berechnung von Gebäude und Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen. Der Verbrauchsausweis verwendet erfasste Verbrauchsdaten mit den vorgeschriebenen Bereinigungen. Beide Kennwerte sind deshalb nicht ohne Weiteres gleichzusetzen; die zulässige Variante ist objektbezogen zu prüfen.