Ja. Unterschiedliche Nutzungen, Betriebszeiten und technische Anlagen können eine gesonderte Betrachtung einzelner Gebäudebereiche erfordern. Bürogebäude, Schulen oder Gewerbeobjekte lassen sich deshalb nicht einfach wie ein Einfamilienhaus bewerten. Auch die Förderprogramme und Nachweise unterscheiden sich.