Ja. Dabei müssen neben dem Gebäude auch Zuständigkeiten, gemeinschaftliche Anlagen und die Entscheidungswege der Eigentümergemeinschaft berücksichtigt werden. Sinnvoll sind ein klarer Beschluss zum Beratungsumfang, eine Ansprechperson und möglichst vollständige Unterlagen über das gesamte Gebäude.