Das muss vorab programmspezifisch geprüft werden. Ein unpassender Vertragsabschluss oder vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann eine Förderung ausschließen. In einzelnen Programmen sind Verträge mit bestimmten Förderklauseln Bestandteil des Antragsprozesses. Lassen Sie deshalb den vorgesehenen Ablauf vor einer verbindlichen Beauftragung abstimmen.