Der energetische Nachweis bewertet das Gebäude nach festgelegten Bilanzierungsregeln und Anforderungen. Die Heizlastberechnung ermittelt dagegen die benötigte Heizleistung unter Auslegungsbedingungen, gegebenenfalls raumweise. Für die Planung einer Heizung sind diese Unterlagen daher nicht beliebig austauschbar.