Nein. Schallschutzanforderungen beschreiben bestimmte bauliche Eigenschaften und keine absolute Unhörbarkeit sämtlicher Geräusche. Wahrnehmung, Nutzungsverhalten und Ausführung beeinflussen die Situation. Besondere Erwartungen sollten vor Planung und Vertragsschluss in überprüfbare Anforderungen übersetzt werden.