Nein. Der Nachweis beruht auf definierten Randbedingungen und gegebenenfalls vereinfachten Verfahren. Tatsächliches Wetter, Nutzung und Bedienung von Sonnenschutz und Lüftung können davon abweichen. Besondere Komfortanforderungen sollten deshalb ausdrücklich als Planungsziel vereinbart und passend untersucht werden.