Eine entsprechende Prüfung kann beauftragt werden. Dabei werden vorhandene planungsrechtliche Informationen und die Eckpunkte Ihres Vorhabens gegenübergestellt. Offene Fragen können eine Abstimmung mit der Behörde oder eine Bauvoranfrage erfordern; eine Genehmigungszusage kann das Büro nicht ersetzen.