Bei älteren Baustoffen können gefährliche Inhaltsstoffe vorhanden sein, die beim Bearbeiten freigesetzt werden. Eine geeignete Erkundung ermöglicht es, Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgung rechtzeitig zu planen. Eine pauschale Sichtprüfung oder das Baujahr allein belegen keine Schadstofffreiheit.