Nein, eine allgemeingültige Prozentzahl bildet unterschiedliche Aufgaben nicht zuverlässig ab. Die HOAI enthält Honorargrundlagen; maßgeblich bleibt die wirksame Vereinbarung. Wir erläutern, welche Leistungen im Honorar enthalten sind und welche Grundlagen der Berechnung zugrunde liegen.