KFW und Bundesförderung für effiziente Gebäude

Baut, kauft oder saniert jemand ein Haus oder eine Wohnung, hat er nicht nur mit großen Plänen, sondern auch mit hohen Kosten zu tun. Die Förderbank KfW vergibt Darlehen und Zuschüsse, um die Besitzer zu entlasten. Zudem bezuschusst seit Jahresbeginn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Austausch einzelner Heizungen.

Dabei fördert die KfW sowohl den Neubau von energieeffizienten Gebäuden als auch die energieeffiziente Sanierung von Häusern und Wohnungen. Auch bauliche Einzelmaßnahmen werden mit Investitionszuschüssen gefördert.

Darüber hinaus fördert die KfW bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden, mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten.

NEU ab 1.1.2021:

Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme sollen neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu werden die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst.

  • Die technischen Mindestanforderungen und die drei Richtlinien zur neuen Förderung wurden am 21.12.2020 auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht.
  • Die Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen wurde am 30.12.2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.12.2020 B2) veröffentlicht und tritt am 01.01.2021 in Kraft.
  • Das neue Bundesförderprogramm startet 2021 und wird dann nur noch drei Teilprogramme enthalten: WohngebäudeNichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Ziel der Zusammenfassung ist es, den Zugang zur Förderung zu vereinfachen; auch Antragsverfahren sollen erleichtert werden. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, ambitioniertere Maßnahmen umzusetzen.

KfW-Programme im Überblick:

Programm 124

  • Name: Wohneigentum
  • Förderart und Konditionen:
    Kredit bis zu 100.000 €, ab 0,78 % effektiven Jahreszins, Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Ziel und Nutzung: Bau und Kauf einer Immobilie, Selbstnutzung
  • Besonderheiten: Gut kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Programm 134

  • Name: Wohneigentum
  • Förderart und Konditionen:
    Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit, ab 0,78 % effektiven Jahreszins, Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Ziel und Nutzung: Kauf von Genossenschaftsanteilen, Selbstnutzung
  • Besonderheiten: Kostenlose, außerplanmäßige Tilgung möglich.

Programm 151 / 152

  • Name: Energieeffizient sanieren
  • Förderart und Konditionen:
    Kredit bis zu 120.000 € je Wohneinheit / 50.000 €  je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen (0,75 %  p.a. Sollzins); Tilgungszuschuss bis zu 40 % für Effizienzhaus bzw. 20 % für Einzelmaßnahmen; Zinsbindung: 10 Jahre
  • Ziel und Nutzung: Sanierung / Ersterwerb von KfW-Effizienz-häusern; Einzelmaßnahmen
  • Besonderheiten: Negativer Effektivzins durch Tilgungszuschuss möglich.

Programm 153

  • Name: Energieeffizient bauen / Neubau
  • Förderart und Konditionen:
    Kredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit Zuschuss bis zu 42.000,- € je Wohneinheit
  • Ziel und Nutzung: Neubau / Ersterwerb eines KfW- Effizienzhauses
  • Besonderheiten: Negativer Effektivzins durch Tilgungszuschuss möglich.

Programm 430

  • Name: Energieeffizient sanieren / Altbau und Umbau
  • Förderart und Konditionen:
    Zuschuss bis zu 48.000 € je Wohneinheit / 10.000 € je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
  • Ziel und Nutzung: Sanierung und Ersterwerb von KfW-Effizienz-häusern; Einzelmaßnahmen.

Programm 431

  • Name: Baubegleitung
  • Förderart und Konditionen:
    Zuschuss bis zu 5. 000 € (max. 50 % der Kosten)
  • Ziel und Nutzung: Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
  • Besonderheiten: Gut kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Programm 159

  • Name: Altersgerecht umbauen
  • Förderart und Konditionen:
    Kredit bis zu 50.000 €, ab 0,78 % effektiven Jahreszins, Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Ziel und Nutzung: Barrieren reduzieren
  • Besonderheiten: Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Programm 455-B

  • Name: Barrierereduzierung
  • Förderart und Konditionen:
    Zuschuss bis zu 6.250 € pro Wohneinheit
  • Ziel und Nutzung: Barrieren reduzieren
  • Besonderheiten: Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Programm 455-E

  • Name: Einbruchschutz
  • Förderart und Konditionen:
    Zuschuss bis zu 1.600 €
  • Ziel und Nutzung: Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
  • Besonderheiten: Für Eigentümer und Mieter.

Programm 424

  • Name: Baukindergeld
  • Förderart und Konditionen:
    Zuschuss, 12.000 € pro Kind (über 10 Jahre lang je 1.200 €)
  • Ziel und Nutzung: Bau und Kauf einer Immobilie, Selbstnutzung
  • Besonderheiten: Für Familien, Alleinerziehende und unverheiratete Paare mit Kindern.

Informationen Fördergelder beantragen

Wohneigentum

Die KfW unterstützt nicht nur Familien, wenn sie sich eine eigene Immobilie anschaffen. Sie fördert generell den Erwerb von Wohneigentum mit zinsvergünstigten Darlehen. Das geschieht mit dem Programm 124 und 134. Es ist nur an wenige Bedingungen geknüpft. So spielt es keine Rolle, ob die Immobilie alt oder neu, renovierungsbedürftig oder einzugsfertig ist. Es existieren keine Einkommensgrenzen. Verbraucher erhalten die Darlehen grundsätzlich über eine Bank.

Energieeffizienz

  • Neubau: Da die Wohngebäude in Deutschland sparsamer und effizienter werden sollen, hat der Staat die Förderungen für sogenannte KfW-Effizienzhäuser erheblich aufgestockt. Bei diesen Bauten liegt der Energieverbrauch gemäß der Energieeinsparverordnung unter der zulässigen Grenze für Neubauten. Die maximale Höhe der Förderdarlehen wurde auf 120.000 Euro angehoben. Zudem gibt es Tilgungszuschüsse bis zu 42.000 Euro je Wohneinheit bei einem KfW 40 + Effizienzhaus (Programm 153). Die Förderungen fallen umso höher aus, je weniger Energie ein Haus verbraucht.
  • Sanierung - Altbau: Neben dem Neubau von Effizienzhäusern wird auch die Sanierung von Bestandsgebäuden zum Effizienzhaus gefördert. Die Programme 151/152 und 430 unterstützen Eigner, die eine ältere Immobilie energetisch auf Vordermann bringen wollen. Die Programme sind für Wohngebäude gedacht, deren Bauantrag oder deren Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurden. Dabei gibt es Kreditvarianten, aber auch Investitionszuschüsse. Deren Höhe richtet sich nach dem angepeilten Effizienzstandard. Als Hauseigentümer muss man schauen, welche Sanierungsmaßnahmen in der Immobilie umsetzbar sind. Falls der Bauherr keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstrebt, fördert die KfW-Bank auch Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Dämmung von Wänden und Dächern.

Baubegleitung

Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt, was die Suche nach Experten erschwert. Wer eine KfW-Maßnahme plant, muss sich an einen KfW-Sachverständigen wenden. Deren Qualifikationen werden regelmäßig überprüft. Was eine Beratung kostet, hängt von der Größe der Immobilie und den Leistungen ab. Die KfW-Bank fördert die Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung (Programm 431) durch einen externen, unabhängigen Experten für Energieeffizienz rund um energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Neubau eines KfW-Effizienzhauses. Für eine qualifizierte Baubegleitung werden Zuschüsse in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten für den Experten gewährt (bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben). Das IB Gerdom ist hierzu qualifiziert.

Altersgerecht umbauen

Die Bundesregierung hat die Fördermittel für altersgerechtes Wohnen in diesem Jahr ebenfalls erhöht, und zwar auf 100 Millionen Euro. Grund: In den Vorjahren war das entsprechende Programm der KfW wiederholt vor Jahresende ausgeschöpft. Wer Schwellen entfernen möchte oder Wände und Durchgänge versetzen will, kann die Programme 159 und 455-B nutzen.

Schutz vor Einbrechern

Wer die Sicherheit seines Zuhauses erhöhen möchte, wird bei der KfW ebenfalls fündig (Programm 455-E). So unterstützt der Staat Immobilieneigner, die sich zum Beispiel einbruchhemmende Türen einbauen lassen. Die Arbeiten muss allerdings ein Fachunternehmen durchführen. Auch für solche Maßnahmen gilt: Den Antrag muss man stellen bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Heizung tauschen

Veraltete Ölheizungen blasen viel Kohlendioxid in die Luft. Die Bundesregierung will das ändern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seit Jahresbeginn die gesamte Förderung für Einzelmaßnahmen bei Heizungen übernommen. Bei dem Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien" werden 20 bis 45 % der Kosten für eine neue Heizung von der BAFA übernommen. Auch in diesem Bereich gilt das Prinzip: Je besser die Klimabilanz der neuen Heizung, desto höher fällt die Förderung aus.

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.

Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.

Steuern sparen

Wer seine alte Heizung gegen eine neue tauscht, kann alternativ zum BAFA-Programm seit diesem Jahr von einer steuerlichen Förderung profitieren. Auch Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden bis Ende 2029 gefördert. 20 % der Ausgaben können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 €. Interessierte sollten bedenken, dass für die Maßnahmen technische Mindestanforderungen gelten. Nähere Infos gibt es auf bundesfinanzministerium.de.

Fördermittel beantragen mit dem Ingenieurbüro Gerdom

Das Ingenieurbüro Gerdom verfügt über spezialisierte und kompetente Mitarbeiter, die für Sie die Fördermittel planen, prüfen und für die abschließende Beantragung bei der KfW-Bank vorbereiten.

Die Antragstellung muss immer zwingend vor Ausführungsbeginn erfolgen.

Sprechen Sie uns gerne an – wir planen zusammen Ihr individuelles Projekt.

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Dipl.-Ing. (FH) Matthias Gerdom

Telefon: 05472 9543099
E-Mail: anfrage@bauing-gerdom.de

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