Ja, diese Bereiche können Gegenstand einer bautechnischen Untersuchung sein. Typische Prüfpunkte sind Abdichtung, Türanschlüsse, Gefälle und Entwässerung. Bei belegten Flächen muss geklärt werden, welche Schichten sichtbar sind und ob ergänzende Öffnungen erforderlich werden.