SIGEKO Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Die Baustellenverordnung ist das wichtigste Rahmenwerk für private und gewerbliche Bauherren, wenn es um die Verwirklichung Ihrer Immobilienideen geht. Zur Koordinierung aller Aufgaben und Arbeiten ist ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erstellen, dessen Einhaltung über die gesamte Bauphase hinweg zu überprüfen ist. Vertrauen Sie hierfür auf einen SiGeKo nach Baustellenverordnung, den Ihnen das Ingenieurbüro Gerdom  neben weiteren Services rund um Ihre Bauprojekte als erfahrenen Ansprechpartner stellt.

Wann wird ein SiGeKo nach Baustellenverordnung benötigt?

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, ist nach Baustellenverordnung zwingend bei mehreren Arbeitgebern eines Bauprojektes einzusetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese ihre Arbeiten nacheinander verrichten oder zeitgleich auf dem Bauplatz aktiv sind. Selbst wenn nur ein Arbeitgeber am Bauprojekt beteiligt ist, leistet ein SiGeKo vom Ingenieurbüro Gerdom  eine wertvolle Entlastung und Unterstützung.

Ein SiGeKo bringt grundlegende baufachliche Kenntnisse mit, die bei der Koordination sämtlicher Arbeiten am Bauplatz weiterhilft. Seine fachliche Expertise liegt in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit, beispielsweise um die Einhaltung aller Maßnahmen des modernen Arbeitsschutzes am Bauplatz zu prüfen und zu dokumentieren. Gerade wenn gefährliche Arbeiten anstehen, die über die herkömmlichen Arbeitsprozesse auf Baustellen hinausgehen, ist unbedingt ein SiGeKo nach Baustellenverordnung hinzuzuziehen.

Mit uns zum richtigen SiGeKo für jedes Bauvorhaben

Jedes Bauprojekt ist anders, was für die anfallenden Arbeiten und die Herausforderungen in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit gilt. Wenn Sie einen SiGeKo gemäß Baustellenverordnung beauftragen, sollte dieser entsprechend für Ihr Bauprojekt geeignet sein und Fachwissen zu den jeweils anfallenden Aufgaben aufweisen. Das Ingenieurbüro Gerdom stellt Ihnen als Sachverständigenbüro den richtigen Experten zur Seite, der exakt zu Ihrem Vorhaben passt. Dies klären wir bereits im Vorfeld im Rahmen eines Erstgesprächs. Somit können Sie sich auf Wunsch selbst von dessen Eignung überzeugen.

Da der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung keine gesonderten Qualifikationen aufweisen muss, wird diese Aufgabe häufig von einer wenig geeigneten Arbeitskraft ausgeführt. Für uns vom Ingenieurbüro Gerdom ist die Sicherheit auf Ihrem Bauplatz und die Gesundheit aller Arbeitskräfte jedoch ein hohes Gut. 

 

Wir stellen Ihnen einen SiGeKo nach Baustellenverordnung zur Seite, der sein Handwerk versteht und zu Ihrem Bauvorhaben passt.

Ihre Vorteile
  • Der SiGeKo analysiert die Baupläne auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Durch den Einsatz des SIGEKOS werden Baustellenabläufe optimiert und Baustellenunfälle minimiert.
  • Koordination von Sicherheitsvorgaben /-maßnahmen zwischen allen Beteiligten auf der Baustelle.
  • Erhebliche Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Unfällen / Störfällen.
  • Deutliche Zeitersparnis für den Bauherren.
  • Erstellung einer umfangreichen Dokumentation, auch für folgende Wartungsarbeiten.
  • Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbegehungen.
  • Mängel in der Bauausführung werden protokolliert und den Beteiligten angezeigt.

Unsere Leistungen

Die folgenden Leistungen können vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen.
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze).
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).
  • Übermittlung der Vorankündigung.
  • Erstellen der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage).
  • Fertigen einer Baustellenordnung.
  • Erstellen von laminierten Baustellenaushängen mit Alarmplan.

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden.
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze).
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle.
  • Überprüfung, ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden.
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen.
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel.
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan).

Festlegung auf Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) analysiert die Pläne auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Er kennt die organisatorischen und logistischen Kniffe, die im Sinne der Baustellenverordnung eine höhere Sicherheit sowie Kosten- und Zeitersparnis bringen. Deshalb stimmt der SiGeKo sein Wissen mit den Architekten, Ingenieuren und Baufirmen ab, damit möglichst frühzeitig alle relevanten Fakten in die Erstellung des Sicherheitskonzeptes einfließen.

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator trägt durch seine ausführlichen Planungen und Beratungen erheblich dazu bei, Unfälle und Störfälle mit Personen- und / oder Sachschäden zu vermeiden. Dadurch fördert er den reibungslosen Bauablauf und bewahrt Sie (den Bauherren) und die bauausführenden Firmen vor hohen betriebs-  und volkswirtschaftlichen Schäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen könnten.

 

Der erfahrene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erstellt eine umfassende Dokumentation für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der Anlage (z.B. Wartungs-, Inspektions- oder Instandsetzungsarbeiten).

Ein Beispiel hierfür ist die zeitgerechte Planung und Dokumentation von Anschlagpunkten für Reinigungsgeräte und Instrumente. Eine nachträgliche Installierung von Brücken, Anschlägen und anderen Sicherungsmaßnahmen wäre mit erheblichem organisatorischen Aufwand und Mehrkosten verbunden. Somit unterstützt die Dokumentation des SiGeKo die langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der Anlage.

  • Erhöhte Planungssicherheit.
  • Klar definierte Sicherheitsmaßnahmen, auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen.
  • Erneut Kosten- und Zeiteinsparungen.

 

Der SiGeKo überwacht die Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen:

Neben den Beratungs- und Dokumentationsleistungen ist die wichtigste Aufgabe des SiGeKo, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Er überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der festgelegten Arbeitsverfahren und protokolliert sicherheitsrelevante Mängel.

Zudem führt der SiGeKo regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle / des Gebäudes durch und überprüft, ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grungsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden. Bei Bedarf passt der Sicherheitskoordinator auch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) an neue Gegebenheiten an und sorgt dafür, dass alle Beteiligten zeitnah von den Neuerungen erfahren.

  • Dies bedeutet eine weitere Zeitersparnis, da der SiGeKo die Prüfung auf Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen übernimmt

Mit unserer Unterstützung meistern Sie jedes Bauprojekt

Für uns ist die Bereitstellung eines SiGeKo gemäß Baustellenverordnung nur eine von vielen Serviceleistungen, um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Bauvorhaben zu gewährleisten. 

Das Ingenieurbüro Gerdom ist als Fachbüro rund ums Bauwesen mit allen Aufgaben von der Erstellung Ihrer Leistungs- und Kostenpläne bis zu Abnahme fertiggestellter Bauprojekte vertraut. Für uns arbeiten ausschließlich Sachverständige, die Ihnen im Radius von 200 Kilometer rund um Osnabrück als starker Partner zur Seite stehen. 

Nutzen Sie den persönlichen Kontakt zu uns, um mehr über unsere Leistungen - wie den SiGeKo nach Baustellenverordnung  - zu erfahren.

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Dipl.-Ing. (FH) Matthias Gerdom

Telefon: 05472 9543099
E-Mail: anfrage@bauing-gerdom.de

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